Beitragsordnung PDF Drucken
Infos - Über den Verein

 Beitragsordnung  

1. Erwachsene und Einzelmitglieder ab 18 Jahren

1.1 Aufnahmegebühr
40,00 €

monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag
7,00 € (84,00 €)
2. Ehepaare, Lebensgemeinschaften incl. Kindern bis 12 Jahre
 
2.1 Aufnahmegebühr
50,00 €
2.2 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag
10,50 € (126,00 €)
3. Senioren ab 65
 
3.1 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag
6,00 € (72,00 €)
4. Senioren ab 75
beitragsfrei
5. Schüler und Jugendliche ab 12 Jahren als Anschlussmitglied
(Eltern, Lebensgemeinschaften sind Mitglied)


5.1. Aufnahmegebühr
keine
5.2. monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag
2,00 € (24,00 €)
6. Schüler u. Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres
 
6.1 Aufnahmegebühr
15,00 €
6.2 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag
4,00 € (48,00 €)
7. Bootsplatz monatlich (jährlich)

 

Kajak
4,00 € (48,00 €)

Canadier
5,50 € (66,00 €)
8. Versicherung


des Bootsplatzes mit je einem Boot gegen Feuer
und Diebstahl bei Einbruch,
jährlich 3,00 €
Deckungssumme Neuwert je Boot max. 1000,00 €


Diese Gebühren sind spätestens am Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.

9. Arbeitsstunden
Jedes Mitglied von 14 bis 65 Jahren ist verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise sind für jede nicht geleistete Arbeitsstunde im Folgejahr 5,00 € zu entrichten.

10. Sämtliche Beiträge sind jährlich zu entrichten. Sie werden im Regelfall im 1. Quartal durch Bankeinzug abgebucht. Eine Überweisung auf eines der Vereinskonten (Volksbank Ulm-Biberach, Kto-Nr. 115 000 00, BLZ 630 901 00) ist nur im Ausnahmefall möglich.

11. Werden die Beiträge nicht pünktlich bezahlt, so wird nach dem 3. Monat der Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 6,00 € pro Monat und Mitglied erhoben. Sollte nach sechsmonatigem Beitragsrückstand die Zahlung nicht erfolgt sein, wird ein Antrag auf Ausschluss nach § 8 Absatz 2 der Satzung gestellt.

12. Alle Mitglieder müssen von sich aus die Angaben über ihre Bankverbindung auf dem aktuellen Stand halten. Sollten die Abbuchungen durch Verschulden des Mitglieds fehlschlagen, so ist die dabei anfallende Bankgebühr durch das Mitglied zu tragen. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich pro erforderliche Mahnung eine Mahngebühr von 6,00 € erhoben.

13. Sonstige Gebühren
13.1 Ausleihgebühr für einen Bootshausschlüssel 20,00 €
13.2 Saunabereich je Nutzung (Nichtmitglieder) 5,00 €  (6,00 €)

Diese Beitragsordnung ist gültig ab Januar 2011.

Für jede Rechnungsstellung werden zusätzlichen 6,00 €, berechnet! (vermeidbar durch Bankeinzug)



FAQ:

Gibt es spezielle Studentenpreise?

Nein, unser Beitrag ist für alle gleich günstig.

Wie hoch ist der Beitrag für unverheitatete Paare?

Wenn beiden den gleichen Wohnsitz haben ist der Satz gleich den Ehepaaren.

Wenn ich erst mitte des Jahres dem Verein beitrete, muss ich dann für das komplette Jahr den Beitrag bezahlen?

Nein, wir erheben einen monatlichen Grundbeitrag. Somit wird der Beitrag erst ab Eintritt in den Verein berechnet.

Wenn ich während eines Kurses dem Verein betrete entfällt dann die Kursgebühr?

Nein, aber die Kursgebühr wird dann auf die Kosten für Mitglieder verringert. Der Rest wird für die Aufnahmegebühr und Monatsbeitrag angerechnet.




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