| Beitragsordnung |
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| Infos - Über den Verein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Diese Gebühren sind spätestens am Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig. 9. Arbeitsstunden 10. Sämtliche Beiträge sind jährlich zu entrichten. Sie werden im Regelfall im 1. Quartal durch Bankeinzug abgebucht. Eine Überweisung auf eines der Vereinskonten (Volksbank Ulm-Biberach, Kto-Nr. 115 000 00, BLZ 630 901 00) ist nur im Ausnahmefall möglich. 11. Werden die Beiträge nicht pünktlich bezahlt, so wird nach dem 3. Monat der Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 6,00 € pro Monat und Mitglied erhoben. Sollte nach sechsmonatigem Beitragsrückstand die Zahlung nicht erfolgt sein, wird ein Antrag auf Ausschluss nach § 8 Absatz 2 der Satzung gestellt. 12. Alle Mitglieder müssen von sich aus die Angaben über ihre Bankverbindung auf dem aktuellen Stand halten. Sollten die Abbuchungen durch Verschulden des Mitglieds fehlschlagen, so ist die dabei anfallende Bankgebühr durch das Mitglied zu tragen. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich pro erforderliche Mahnung eine Mahngebühr von 6,00 € erhoben.
Diese Beitragsordnung ist gültig ab Januar 2011. Für jede Rechnungsstellung werden zusätzlichen 6,00 €, berechnet! (vermeidbar durch Bankeinzug) FAQ:Gibt es spezielle Studentenpreise? Nein, unser Beitrag ist für alle gleich günstig. Wie hoch ist der Beitrag für unverheitatete Paare? Wenn beiden den gleichen Wohnsitz haben ist der Satz gleich den Ehepaaren. Wenn ich erst mitte des Jahres dem Verein beitrete, muss ich dann für das komplette Jahr den Beitrag bezahlen? Nein, wir erheben einen monatlichen Grundbeitrag. Somit wird der Beitrag erst ab Eintritt in den Verein berechnet. Wenn ich während eines Kurses dem Verein betrete entfällt dann die Kursgebühr? Nein, aber die Kursgebühr wird dann auf die Kosten für Mitglieder verringert. Der Rest wird für die Aufnahmegebühr und Monatsbeitrag angerechnet.
Suchhife: Mitgliedsbeitrag, Mitgleidsbeitrag, Mitgliesbeitrag, Aufnahmebeitrag
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